Den großen Krieg planen

"Den grossen Krieg planen". Die Strangueberschrift mag wohl etwas irrefuehrend sein, da es ausser DEU & Ö-U keine andere Macht gegeben hatte, die auf auf eine Gelegenheit gewartet hatte, sein Langzeitziel mittels einem opportunen Krieg zu realisieren.
Die Überschrift ist nicht irreführend, weil sie sich nicht mit etwaigen politischen Zielen und Opportunitäten befasst, sondern sich auf die Planungsarbeit der Generalstäbe bezieht und zwar in erster Linie auf den Verteidigungsfall (der hier das eigentlich interessante Thema ist) in einem großen Krieg.

In diesem Fall an Hand der Planungen Moltkes.

Der Rest deines Beitrags geht offen gesagt ziemlich am Strangthema vorbei.
 
Die Überschrift ist nicht irreführend, weil sie sich nicht mit etwaigen politischen Zielen und Opportunitäten befasst, sondern sich auf die Planungsarbeit der Generalstäbe bezieht und zwar in erster Linie auf den Verteidigungsfall (der hier das eigentlich interessante Thema ist) in einem großen Krieg.

In diesem Fall an Hand der Planungen Moltkes.

Der Rest deines Beitrags geht offen gesagt ziemlich am Strangthema vorbei.
Danke fuer die Klarstellung. Eine klarere Überschrift ist immer hilfreich.
 
Wenn das stimmt - ich kann es nicht beurteilen, da ich mich in der verschlungenen Diplomatiehistorie nicht genügend auskenne - dann kann ich keine sinnvolle Erklärung dafür finden, dass tatsächlich alle großen und kleinen Beteiligten seit ca 1890 vehement fortifizierten und aufrüsteten!
Das weiss ich auch nicht. Doch ueber Willie's Endziel - als Arabist den traumhaften Platz an der Sonne - darueber gibt es keinen Zweifel.
 
Es ist dir doch schon einmal im Thread (diesem oder einem anderen) erklärt worden, wie das im Kaiserreich lief/die wahren Machtverhältnisse waren. Deshalb verstehe ich dein ständiges herumreiten mit dem "kaiserlichem Diktator Willi" nicht.
 
Für mich stellt sich hier im Vergleich dann auch die Frage ob es im Kaiserreich möglich gewesen wäre als Kaiser/Kanzler innen und außenpolitisch so zu agieren wie es zur Zeit auf der anderen Atlantikseite möglich ist.
 
Für mich stellt sich hier im Vergleich dann auch die Frage ob es im Kaiserreich möglich gewesen wäre als Kaiser/Kanzler innen und außenpolitisch so zu agieren wie es zur Zeit auf der anderen Atlantikseite möglich ist.
Zwischen Theorie und Praxis besteht eben ein Golf.
(Und T. bricht mit seinen Drohungen ggn Panama, Canada und Groenland ungestraft UNO Charter Artikel 1, Absatz 1)
 
Hatte der Reichstag den 'Blankoscheck' geschrieben?

Geschrieben hat den keiner.

Der "Blanco-Scheck" war weder eine Kriegserklärung, noch ein Rechtsakt, im Sinne eines Gesetzes, er war letztendlich nichts anderes, als ein Statement des Kaisers und der Regierung Bethmann-Hollweg, wie man den Bündnisvertrag mit Österreich-Ungarn in der konkreten gegebenen Situation seitens der Berliner Regierung auszulegen gedachte, falls das angedachte Vorgehen Österreich-Ungarns zu militärischen Verwicklungen mit Russland führen würde.

Selbiges wurde Wien dann nochmal über die deutsche Botschaft mitgeteilt.

Der Kaiser konnte nicht einfach nach Lust und Laune den Krieg erklären:

Befugnisse des Kaisers als Staatsoberhaupt

Der Kaiser war Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches und vertrat das Reich völkerrechtlich. Für das Reich schloss er völkerrechtliche Verträge, Bündnisverträge und Friedensverträge.[83] Für Kriegserklärungen benötigte er die Zustimmung des Bundesrats.[84] Völkerrechtliche Verträge, einseitige Erklärungen und Realakte bedurften zu ihrer Wirksamkeit der Gegenzeichnung des Reichskanzlers.[85] Verträge, die sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung oder der Reichsaufsicht[86] bezogen, bedurften zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Bundesrats und der Genehmigung des Reichstags.[87] Als höchster Repräsentant des Deutschen Reiches empfing und bevollmächtigte der Kaiser auch die Gesandten.[88]

Bismarcksche Reichsverfassung – Wikipedia

Für die Finanzierung des Krieges und die Einziehung von Steuern, für den Krieg oder den Militäretat, oder für die Auflage von Staatsanleihen zur Kriegsfinanzierung ("Kriegskredite/Kriegsanleihe"), benötigte er die Zustimmung des Reichstags.

De jure mussten also mit Reichstag und Bundesrat beide Kammern des deutschen Parlaments zustimmen um einen Krieg tatsächlich erklären und führen zu können.
Das beides im August 1914 zu Stande kam, hat sehr viel mit der vorrausgegangenen russischen Mobilmachung zu tun.

Hätte es die nicht gegeben, hätten wahrscheinlich die beiden Kammern, mindestens aber der Reichstag den Weg für einen Krieg nicht frei gemacht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Für mich stellt sich hier im Vergleich dann auch die Frage ob es im Kaiserreich möglich gewesen wäre als Kaiser/Kanzler innen und außenpolitisch so zu agieren wie es zur Zeit auf der anderen Atlantikseite möglich ist.

Theoretisch?


Schauen wir uns in der Bismarck-Verfassung mal die Artikel 19 und 24 an.

Artikel 19. bestimmte die Möglichkeit der Reichsexekution gegen Teilstaaten des Reiches.

Er musste mit einer Mehrheit des Bundesrates beschlossen werden, es steht aber nicht dabei, dass es einer 2/3-Mehrheit bedurft hätte, insofern dürfte die einfache genügt haben, er schreibt nicht vor, mit welchen Mitteln die Reichsexekution auszuführen war, was theoretisch den Einsatz von Truppen gegen einen Gliedstaat erlaubte (später in der Weimarer Republik wurde das ja in ähnlicher Weise 1923 gegen Sachsen und Thüringen praktiziert) und es steht in dem Artikel auch nicht drinn, wie lange so eine Exekution dauern durfte und was während der Exekution mit den Stimmen des betroffenen Gliedstaates im Bundesrat zu passieren habe.

Artikel 24 Regelte die Möglichkeit der Auflösung des Reichstags durch gemeinsamen Beschluss von Kaiser und Bundesrat.

Wenn wir jetzt mal etwas den advocatus diaboli spielen wollen:

Bis 1911 (Änderung bezüglich Elsass-Lothringen), hatte der deutsche Bundesrat insgesamt 58 Sitze, davon entfielen 17 auf Preußen, dessen Regierung ja durch den Kaiser in seiner Funktion als preußischer König eingesetzt war. Die Mehrheit hätte sich also aus 30 Stimmen ergeben.
Wenn sich nun also der Kaiser etwa sagen wir mal mit den Monarchen der Thüringischen Kleinstaaten, von Hessen-Darmstadt und Mecklenburg-Schwerin und deren Regierungen verschworen hätte, wären dass genügend Stimmen gewesen um theoretisch unter Vorwänden Reichsexekutionen gegen das übrige Reich zu beschließen und es militärisch zu besetzen.

Da für den Akt der Reichsexekution keine Zeitdauer festgelegt war, bis wann das ausgeführt und beendet sein musste, hätte man diesen Zustand theoretisch wahrscheinlich auf Dauer einrichten und für die Zeit der Reichsexekution die Stimmen der betroffenen Gliedstaaten für erloschen erklären, oder sie durch eingesetzte provisorische kaiserliche Statthalter wahrnehmen lassen können.

Anschließend hätte der Kaiser mit einem solchen Bundesrat Auflösungen und Neuwahlen des Reichstags in Dauerschleife veranstalten und durch einen so manipulierten Bundesrat und einen dauerhaft handlungsunfähigen Reichstag quasidiktatorisch (ggf. theoretisch auf sowas wie Bismarcks Lückentheorie gestützt) regieren können.
Also vorrausgesetzt, dass das Volk das geschluckt und keine Revolution veranstaltet hätte.

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Interessant ist im Übrigen, dass im Vergleich zwischen der Bismarck'schen Reichsverfassung und der Verfassung der Weimarer Republik, die Regelung, was diese beiden wirklich scharfen Schwerter angeht, in der Republik laxer gewesen zu sein scheint, als im Kaiserreich, insofern wenn ich das recht übersehe in der Weimarer Republik sowohl Reichsexekution, als auch Auflösung des Reichstags, allein dem Reichspräsidenten oblagen, ohne Kontrolle durch die Institution des Bundesrates oder eine andere Institution.

Man kann hier also feststellen, dass in diesen beiden Fragen, die Gewaltenteilung im Kaiserreich austarierter war, als in der Republik, was für sich genommen eine interessante Beobachtung ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das beides im August 1914 zu Stande kam, hat sehr viel mit der vorrausgegangenen russischen Mobilmachung zu tun.

Hätte es die nicht gegeben, hätten wahrscheinlich die beiden Kammern, mindestens aber der Reichstag den Weg für einen Krieg nicht frei gemacht.
Ich glaube, ob rechtlich zulässig oder nicht, die SPD-Mitglieder wären ihres Stimmrechts beraubt worden, wenn sie sich quergestellt hätten.
 
Den Oberbefehlshaber durfte der Kaiser formal ganz alleine bestimmen ?
Formal war der Kaiser Oberbefehlshaber. De facto übernahm die Rolle in Kriegszeiten der preußische Generalstabschef, den wiederrum durfte der Kaiser in seiner Rolle als König von Preußen einsetzen.

Allerdings existierte wegen der föderalen Struktur die Deutsche Armee selbst nur in Kriegszeiten, während in Friedenszeiten die Armeen von Bayern, Würtemberg und Sachsen eigene Oberkommandos hatten und nicht dem Preußischen Oberkommando untergeordnet waren (unter anderem deswegen war entscheidend, dass bei einem Kriegsfall die Gliedstaaten (Ebene Bundesrat) mitzogen).

Ich glaube, ob rechtlich zulässig oder nicht, die SPD-Mitglieder wären ihres Stimmrechts beraubt worden, wenn sie sich quergestellt hätten.
Wenn der Kaiser das ohne rechtliche Handhabe versucht hätte, was nichts anderes dargestellt hätte, als den Versuch eines Staatsstreichs von oben, zum Zweck einen Krieg loszutreten, den die Bevölkerung nicht für einen Verteidigungskrieg hielt, hätte das mit ziemlicher Sicherheit Revolution bedeutet.
Man darf nicht übersehen, dass der Erste Weltkrieg der deutschen Bevölkerung als Verteidigungskrieg, nicht als Angriffskrieg verkauft wurde, was nur deswegen machbar war, weil die Russische Mobilisierung geeignet war, ein Gefühl der Bedrohung innerhalb der Bevölkerung zu erzeugen.
Ohne dem, wäre im Juli/August 1914 weder ein Krieg, noch irgendeine Form verfassungswidriger innenpolitischer Repression, wie der von dir vorgeschlagene Schritt vor der Bevölkerung zu rechtfertigen gewesen.
 
weil sich das Deutsche Reich mit dem Einmarsch un Luxemburg und Belgien international ins Unrecht setzte und Großbritanniens Tendenz sich der Entente anzuschließen, statt neutral zu bleiben, mindestens erheblich unterstützte, wenn nicht möglicherweise sogar herbeiführte.

Der Bruch des Völkerrechts ist vollkommen unstrittig. Nur: Großbritannien erwog überhaupt nicht neutral zu bleiben. Ganz im Gegenteil, es wurde nach einem Vorwand gesucht, ich habe das hier im Forum schon öfter beschrieben, und in Gestalt von Belgien gefunden, um auf jeden Fall in dem Krieg einzutreten.
Wobei dieser Grund sogar fragwürdig ist, denn die Fachleute im Foreign Office meinten, das der Vertrag von 1839 nicht eine militärische Intervention bedinge.
 
dass Moltke d. J. bei der Planung eines Krieges, gleich ob mit agressiven oder defensiven Implikationen vor dem Hintergrund der Gesamtsituation unter Maßgabe der gegebenen Mittel, jedenfalls in den letzten Jahren vor dem Krieg, zu keiner befriedigenden Lösung kommen konnte, die eine erfolgreiche, Kriegsführung gegen alle drei Ententemächte und eventuell weitere Verbündete, einigermaßen plausibel hätte gewährleisten können.

Ganz genau. Die überaus komplizierte Mittellage, zwei bis an die Zähne und hochgerüstete, feindliche Nachbarn, das war ganz auerordentlich schwierig, ja eigentlich unmöglich zu lösen. Selbst den Engländern und Franzosen war vollkommen klar, das Deutschland überhaupt gar keine andere Möglichkeit besaß als durch Belgien zu marschieren. Denn es musste schnell gehen, bevor die "Dampfwalze" aus dem Osten kommt. Das ist ein Punkt, der bei der Kritik vollkommen übersehen wird.

Der Krieg gegen Frankreich oder/und Russland hätte früher erfolgversprechend geführt werden können. Aber Wilhelm II. und die Reichsleitung waren gewillt die Schwächeperiode der Russen nicht auszunutzen. Ebenso wie Österreich-Ungarn die günstige "Gelegenheit" Italien im Jahre 1911 anzugreifen, nicht ausgenutzt hat.
 
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