In der FR war dieses die sukzessive Entmachtung sowie der Entzug der Privilegien von L. XVI., des Adels und des Kleruses, gipfelnd in der Hinrichtung des Königs und dem "Kult des höchsten Wesens".
Hier erwuchs m.E. aus dem ersten und folgenschwersten Schritt der Gewaltausübung, nämlich eben dieser strukturellen Umwälzung, andere Gewaltformen. "Immaterielle Gewalt" => Unterdrückung der Kirche bis hin zum Verbot. Gewalt gegen Personen => Hinrichtungen, Festnahmen usw., Eingriffe in Eigentumsrechte etc. waren letztlich die Folge
In dieser Darstellung hat eigentlich nur eine Partei Gewalt ausgeübt und das ist die Revolution. Das ist historisch einfach nicht korrekt!
Noch während des Aufrufs des Herzogs von Braunschweig gab es zwei rivalisierende Herrschaftssysteme, die sich gegenseitig nicht anerkannten und feindlich im Rahmen zwischenstaatlicher Kriege gegnüber standen.
Die Monarchien drohten Paris die Vernichtung an!, sofern die Revolution nicht den ultimativen Forderungen der "gesalbten Häupter" Europas nachkommen würden. Und mit seiner Flucht, so die damalige Deutung seiner Verhaltensweise, wurde die Distanz von Ludwig LVI zur Revolution deutlich und wurde als "Kriegserklärung" an die Revolution interpretiert.
Dass die Gewaltspirale, als Konstrukt, die damalige Dynamik der Gewaltanwenung besser darstellt, kann man an der Genese von Robbespierre vom Gegner des Terrors zum Befürworter auch ablesen. Bei Dir erhält die Anwendung von Gewalt etwas statisches. Ein Modell, das der FR und noch viel weniger der RR gerecht wird.
Dieses Konstrukt der Gewaltspirale entspricht den systematischen Ansätzen im Rahmen der "Rationalen Theorie" zur Außenpolitik und auch den Ansätze zur Konfliktsoziologie (Coser und andere).
In Deiner Darstellung wirkt die damalige Situation so, als wenn es lediglich die interne Dynamik der Revolution war, die zwangsläufig auf ein sinnfreies Gemetzel hinauslief.
Und dieses Ansinnen ist programmatisch keiner der Parteien bzw. Gruppierungen zuzuordnen, ganz im Gegenteil. Vielmehr war die Nutzung von Gewalt lediglich durch die Ausnahmesituation legitimiert, aber keinesfalls ein Instrument der Republik! Und es erfolgte im Rahmen der Anwendung der Gewalt auch ihre Rechtfertigung und nicht bereits als intendiertes Programm.
Beispielsweise ordnet Kuhn noch zu Beginn des Terros es als notwendige Verhaltensweise ein, um sie als Errungenschaft gegenüber der "anti-Revolution" bzw. "Konter-Revolution" zu bewahren. Und erst, primär 1794, beginnt sie sich zu verselbständigen und zu einem Instrument der gezielten Bekämpfung rivalisierender Revolutionsgruppierungen zu werden. Also nicht mehr Instrument zur Sicherung des politischen Überlebens, sondern zur Wahrnehmung und Durchsetzung partikularer Interessen einer Machtgruppierung innerhalb der FR.
Aber auch in diesem Fall ist die effektive Dauer relativ begrenzt und es wird deutlich, dass eine exzessive Anwendung von Gewalt entsprechende Koalitionen schmiedet, die das Ende für Robespierre & Co bedeutet haben.
Unabhängig davon habe ich in Bezug auf die Bedeutung von Gewalt auf Weber hingewiesen, der sich in Anlehnung an Trotzki der Frage der Gewalt bei der Gründung von Nationen pragmatisch nähert und sie für eine gegebene Größe hält.