Das verstehe ich nicht.
Unterstand die East India Company nicht der Krone, bzw. Parlament?
Und ist es nicht einfacher einen Monopolisten zu kontrollieren als mehrere Händler?
Bereits 1834 endete das Monopol der EIC für China.
Hatte die EIC bis dahin eigene hoheitlich Rechte ausgeübt?
Ich frage weil ich es nicht weiß.
De facto nahm die Company in Indien selbst hoheitliche Aufgaben war, stellte also von diesem Standpunkt her theoretisch so etwas wie einen eigenes völkerrechtliches Subjekt dar.
Bei der East India Company selbst handelte es sich seit ihrer Gründung ja um eine Handelsvereinigung, deren Monopolstellung im Indienhandel und im Hinblick auf alle Aktionen, die damit zusammenhingen, auf königlichen Privilegien begründet war. Zummindest war das in der Anfangszeit um 1600 herum der Fall, ich weiß nicht, ob sich das in späterer Zeit jemals geändert hat.
Wenn aber nicht, dann unterstand diese Vereinigung theoretisch dem König oder der Königin, aber nicht unbedingt er Kontrolle des Westminster-Parmalents.
Das wäre durchaus als Konstruktion nicht untypisch, weil es auch dem Muster des britischen Umgangs mit Amerika entsprechen würde, wo die 13 Kolonien auf Basis von königlichen Privilegien gegründet worden waren und wo es königliche Gouverneure gab, aber keinen Zugriff durch das Parlament und wo es (Hochgeschwender hattest du ja gelesen) bekanntlich knallte, als das Parlament versuchte Einfluss geltend zu machen.
Wenn sich die rechtliche Konstruktion der Company seit ihrer Gründung nicht geändert hat, dürfte sie im Prinzip mit einem Unterschied ähnlich gewesen sein und der Unterschied würde darin bestehen, dass das Hauptquartier in London verblieb.
Das würde zu einer interessanten Verschränkung geführt haben.
Nämlich zu der, dass das Parlament indirekt Einfluss auf die Geschäfte der Company nehmen konnte, in dem es durch eigene Gesetze das Hauptquartier der Company kontrollierte und insofern auch Funktionäre der Company abstrafen und zur Rechenschaft ziehen konnten, wenn sie von London aus britische Gesetze missachteten oder britische Bürger (Investoren etc.) schädigten, oder Funktionsträger in Indien aktiv dazu anstifteten.
Und theoretisch gab das britischen Gerichten in solchen Fällen auch die Möglichkeit sich mit dem Tun von Funktionären in Indien zu befassen, wenn diese nach Ablauf ihr Dienstzeit oder Rücktritt von ihren Posten oder Abberufung nach Großbritannien zurückkehrten.
Das Ganze aber, wenn ich das recht überblicke, aber hierauf keine Gewähr, da müsste ich mich weiter einlesen, ohne direkte Jurisdiktion über die asiatischen Territorien der East India Company zu beanspruchen.
Wenn das Parlament direkte Befugnisse gehabt hätte nach Indien hinein zu regieren, wäre der Prozess der Liquidierung der Company ab 1858 und die Umwandlung Britisch-Indiens in eine nominale, de facto von Parlament, bzw. vom 1858 dafür gegründeten "India Office" verwalteten Kronkolonie, wahrscheinlich nicht notwendig gewesen.
Bzw. ich sehe nicht, welcher übergeordnete Zweck mit diesem Schritt dann verfolgt worden wäre.
Und wenn das in diesem Sinne nicht in die territoriale Zuständigkeit des Parlaments fiel, hätte selbiges Parlament wahrscheinlich wenig gegen Hinzufügung oder Änderungen von Titeln einwänden können, die sich auf das Ausland bezogen, abgesehen vielleicht davon, sie im internen Zeremoniell und Dokumentenverkehr nicht zu verwenden.
Wenn man aber davon ausgeht, dass es bei diesen Titulaturen ohnehin mehr um die Außenwirkung ging, wäre das sekundär und wichtiger wäre gewesen, ob die anderen europäischen Staaten/gekrönten Häußter das anerkannt hätten.
Das wiederrum wäre, weil die ja selbst zum Teil de facto irgendwelche Titularkönigswürden für sich beanspruchten (die Habsburger beanspruchten etwa allen ernstes bis 1918 die Würde eines Titularkönigs von Jerusalem) jetzt nicht mal soooo abwegig gewesen.