balticbirdy
Ehemaliges Mitglied
Anscheinend hat der Autor nur bis Post 2 gelesen, da er @Manganite zitiert.
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Mir ist gerade folgendes untergekommen, daher sei der Thread wiederbelebt:
Nach: @nAutor = Wolfgang Geiger
Schon interessant, dass wissenschaftliche Veröffentlichungen sich auf Diskussionen im Geschichtsforum beziehen. Allerdings auch interessant, in welcher Weise das geschieht.
Geiger nimmt Bezug auf ein Medium, dass vom Diskurs lebt, d. h. davon, dass Hypothesen dargestellt/entwickelt, angegriffen/verteidigt und ggf. revidiert werden. Einfach zwei (frühe) Sätze aus einem Diskurs herauszupicken und sie für "symptomatisch" zu erklären, ist auch für einen "Didaktiker" ziemlich dürftig. (Darf ich das als Nichtbeteiligter sagen!?)M.E. mach Geiger hier aber einen kleinen methodischen Fehler (der aber letztlich nicht weiter schlimm ist)
(Darf ich das als Nichtbeteiligter sagen!?)
Nein, den Aleff (6. Aufl. 1970) habe ich auch noch im Regal und finde ihn insgesamt auch recht geglückt samt der zitierten Passage von S. 18 f. Dass am 28.2.34 "mit den Grundrechten [...] der Rechtsstaat und die Demokratie auf 'legalem' Wege abgeschafft (wurden)" (S. 21), würde man heute vielleicht nicht mehr so schreiben. - Aber Schwamm drüber.Muss ich jetzt noch mal meine Bücher wälzen?
florian17160;347611 Muss ich jetzt noch mal meine Bücher wälzen? [/quote schrieb:Lieber Florian,
mach das ruhig.
Denn lesen bildet.
Dein Repo
(Kannst bei der Gelegenheit auch gleich den Staub runterblasen)
Dass am 28.2.34 "mit den Grundrechten [...] der Rechtsstaat und die Demokratie auf 'legalem' Wege abgeschafft (wurden)" (S. 21), würde man heute vielleicht nicht mehr so schreiben. - Aber Schwamm drüber.
Nur, war ich (Das Thema) zuerst da.In diesem Zusammenhang möchte ich gern noch erwähnen, daß sich das Thema http://www.geschichtsforum.de/f66/hindenburg-ernannte-hitler-21728/ auf das selbe historische Ereignis bezieht.
N - Aber Schwamm drüber.
Lieber jschmid,
da kann ich aber nicht zustimmen, gerade wir hier im Geschichtsforum haben ja gesehen, dass man über viel zuviel mit dem Schwamm weggeht.
Dein
Repo
Lieber Repo, da hast Du natürlich recht. Auch der Haus-Schwamm kann ganze Gebäude unbewohnbar machen und einen jedenfalls teuer zu stehen kommen. - Deshalb doch noch ein paar Bemerkungen:gerade wir hier im Geschichtsforum haben ja gesehen, dass man über viel zuviel mit dem Schwamm weggeht.
Ohne das auch nur ansatzweise in Abrede stellen zu wollen, versetze ich mich in die Rolle des Reichspräsidenten, dem der Entwurf einer "Verordnung zum Schutz von Volk und Staat" auf der Grundlage von Artikel 48 ABs. 2 WRV vorgelegt wird. Konnte er (bzw. konnten seine juristischen Berater) den Verfassungsbruch erkennen?Betrachtet man alles zusammen und nicht scheibchenweise, kann man wohl kaum von legaler Abschaffung reden, sondern von Verfassungsbruch (obwohl dieselbe mit teilweise o.g. Veränderungen entgegenstehenden Artikeln formal in Kraft blieb).
Ich meine, dass der Reichspräsident die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme, bezogen auf die reale erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, hätte erkennen können. ...
Welche abweichenden und ernstzunehmenden Meinungen gibt es hierzu?
War demnach durch die VO vom 28.2.1933 die "abgeschliffene" WRV-Verfassung noch nicht verletzt? Dann muss man, fürchte ich, weiterfragen: Wann wurde die geschriebene Verfassung denn in den folgenden Tagen/Wochen/Monaten tatsächlich verletzt?Vielleicht diese: auch bei Artikel 48 haben wie einen "Prozeß" der Abschleifung, der bereits sehr früh in der Weimarer Republik und bezogen auf beide Absätze von Artikel 48 begann.
Aber die von Echterhölter u. a. benutzte 'Kumulationsmethode' geht aus einer ex-post-Analyse hervor, die ein Zeitgenosse so nicht durchführen konnte, da sich bestimmte Dinge noch gar nicht zugetragen hatten. Anders gefragt: Wie lange befand sich z. B. ein (Verfassungs-) Jurist - oder ein Reichstagsabgeordneter des Zentrums usw. - denn noch "im Stande der Unschuld"?
Strafe kommt erst ganz zum Schluss, nach den Zeugenaussagen und Plädoyers.Das stellt die Frage nach Schuld bzw. Verantwortlichkeit, mir ging es um einen Erklärungsansatz der Ereignisse, ohne Blick auf die Höhe der Strafe
Ich, Historiker, habe leider meinen Mayer verstruddelt, dafür das Handbuch des deutschen Staatsrechts (Hg. Anschütz/Thoma, 1932) parat, in dessen Band 2, S. 274-295 sich Richard Grau mit der "Diktaturgewalt des Reichspräsidenten" ("Reichsdiktaturkompetenz", Art. 48) auseinandersetzt. Grau erörtert S. 277 f.eingehend die Voraussetzungen des Diktatureingriffs und stellt heraus, dass"Die Exekution ist nun ein dem Reichspräsidenten zugehöriger obrigkeitlicher Ausspruch, der dem Untertanen im Einzelfalle (nämlich dann, wenn ... der Reichspräsident die Anwendung für erforderlich erachtet) bestimmt, was für ihn Rechtens sein soll."
Vermutlich war den Nazis klar, dass Artikel 48 für ihre Zwecke zu "schmal" sein würde, zumal sie ja wenigstens theoretisch mit Widerstand des Reichspräsidenten zu einzelnen Maßnahmen hätten rechnen müssen. Deshalb wurde binnen dreier Wochen das "Ermächtigungsgesetz" nachgeschoben, das eine zweite (unkontrollierte) Rechtsetzungsbefugnis "neben" der des Parlaments einrichtete.
Grau erörtert S. 277 f.eingehend die Voraussetzungen des Diktatureingriffs und stellt heraus, dass
- eine individualisierte, bestimmte Gefahr greifbar drohen muss (eine Gefahr, die eintreten könnte, erfüllt diese Veraussetzung nicht),
- es sich um eine Gefahr handeln muss, zu deren Bekämpfung die vorhandenen (Polizei-) Organe nicht ausreichen, usw. usw.
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