Hallo miteinander,
@Hyokkose: erst einmal Glückwunsch zum 4300. Beitrag...
:yes:
hyokkose schrieb:
Wieso das? Erwähnt wurde bisher, daß das "ius primae noctis" aus dem christlichen (nicht aus dem osmanischen) Europa bekannt ist - überzeugende Belege dafür fehlen jedoch.
@all:
Ich habe lange überlegt, ob ich noch etwas dazu schreiben soll, aber jetzt muß ich die Worte meiner Vorredner (Sheik, Bdaian, El Quijote, Hyokkose) diesbezüglich bekräftigen: das
ius primae noctis ist im christlich-abendländischen (ergo v.a. westlichen Europa) bekannt, aber mW "nur" anekdotisch und keineswegs wirklich historisch i.e.S. belegt.
Kritiker der Existenz des
ius primae noctis führen zudem die nicht abwegige Begründung ins Feld, daß sich (etwas grob formuliert) bis zur Französischen Revolution - also bis weit in die Neuzeit - ein Grundherr gegenüber seinen Leibeigenen
im Extremfall nahezu alles herausnehmen konnte (wenn er denn wollte), was wiederum die Formulierung eines explizites Rechtes dieser Art obsolet macht.
Ich finde, auch darüber sollte einmal bei dieser Diskussion nachgedacht werden... :fs:
Sorry für die "Einmischung", aber das mußte ich jetzt dazu loswerden :winke:
In diesem Sinne
Timo