balticbirdy
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Der bekam 1918 (sic!) den Nobelpreis für Chemie.@Turgot: Ja, der Fritz Haber war auch dabei.
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Der bekam 1918 (sic!) den Nobelpreis für Chemie.@Turgot: Ja, der Fritz Haber war auch dabei.
Das Haber-Bosch-Verfahren wurde während des Krieges für die Munitionsherstellung verwendet, nach dem Krieg aber für die Herstellung von stickstoffhaltiger Düngemittel. (1)
(1)Luitgard Marschall, Im Schatten der chemischen Synthese, S.111
Also anscheinend die gesamte Generalität und alle Monarchen samt Thronfolgern. Kopfschüttel...
Also anscheinend die gesamte Generalität und alle Monarchen samt Thronfolgern. Hätte er überlebt, wäre wohl auch Richthofen auf der Liste gewesen. Kopfschüttel...
Waren Fritz Haber und Anthony Fokker eigentlich dabei? Oder überhaupt Zivilisten außer dem Reichskanzler?
Standardwerk zum Thema: Gerd Hankel, Die Leipziger Prozesse. Deutsche Kriegsverbrechen und ihre strafrechtliche Verfolgung nach dem Ersten Weltkrieg, Hamburg: Hamb. Edit. 2003 (dort S. 54 ff. zu den Listen, S. 74 ff. zum Ausgang des Verfahrens gegen Wilhelm II.)
Man kann den Versuch, politisch und militärisch Verantwortliche für kriegs- und völkerrechtswidrige Taten oder Befehle juristisch zur Rechenschaft zu ziehen, durchaus als zivilisatorischen Fortschritt sehen.
Völlig richtig!Dann sollten diese Bemühungen aber tunlichst den Eindruck einer Siegerjustiz vermeiden.
Dann sollten diese Bemühungen aber tunlichst den Eindruck einer Siegerjustiz vermeiden. Die Bemühungen der Alliierten waren doch etwas einseitiger Natur.
Vergleicht man diese unbeugsame alliierte Haltung in Diplomatie und Seeblockade bei den Pariser Verträgen mit dem Wiener Kongress nach Napoleons erstem Sturz, ist der unvorbereitete Laie noch mehr erstaunt. Die republikanisch/napoleonischen Kriege Frankreichs wurden in Wien eher als Betriebsunfall der Monarchie angesehen, das alte Bourbonische Königshaus in Frankreich neu installiert, die französischen Staatsgrenzen nahezu unverändert beibehalten.
Wenn ich es recht verstehe, wird gefragt, inwieweit Tatbestände wie - in Nürnberger Terminologie - das Führen eines Angriffskrieges bzw. die Verschwörung dazu "rückwirkend" auf geschichtliche Situationen angewendet werden können....ein kleiner Seitenhieb erlaubt: Vergleicht man diese unbeugsame alliierte Haltung in Diplomatie und Seeblockade bei den Pariser Verträgen mit dem Wiener Kongress nach Napoleons erstem Sturz, ist der unvorbereitete Laie noch mehr erstaunt. [...]
Eben das glaube ich nicht! Wenn man sich insbesondere die Auffassung Wilsons anschaut, aber auch die englischer und französischer Politiker, so nahmen sie für sich in Anspruch, den Sieg eines demokratisch-fortschrittlichen Systems über ein undemokratisch-rückschrittliches herbeigeführt zu haben. (Auf Rußland musste diese Argumentation 1919 keine Rücksicht mehr nehmen.)...während der 1. Weltkrieg eine rein machtpolitische Auseinandersetzung zwischen Regimes war, die sich in ihrer Grundlage meist sehr ähnlich waren
Es dürfte unstrittig sein, dass sowohl Napoleon (nach 1800) wie Friedrich II. (nach 1740) Angriffskriege geführt haben. Es gab allerdings kein kodifiziertes Völkerrecht, anhand dessen man sie (oder wenigstens ersteren, als "Verlierer") hätte anklagen können. Spätestens seit 1899/1907 gab es solche völkerrechtlichen Grundsätze jedoch. (Argumentiert man "moralisch", spielt das freilich keine Rolle.)
Es dürfte unstrittig sein, dass sowohl Napoleon (nach 1800) wie Friedrich II. (nach 1740) Angriffskriege geführt haben. Es gab allerdings kein kodifiziertes Völkerrecht, anhand dessen man sie (oder wenigstens ersteren, als "Verlierer") hätte anklagen können. Spätestens seit 1899/1907 gab es solche völkerrechtlichen Grundsätze jedoch. (Argumentiert man "moralisch", spielt das freilich keine Rolle.)
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Danke für die Richtigstellung! Das hatte ich in meiner Raserei nicht präzise genug ausgedrückt.Die Haager Konferenzen waren wohl gut gedacht und sollten Abrüstung erwirken, herausgekommen ist immerhin ein Kriegsrecht. Aber das als ius in bello, nicht als ius ad bellum.
"Tangiert" ja - auf kleinstem gemeinsamen Nenner: In der 1907er Präambel steht das "Bemühen, Mittel zu suchen, um den Frieden zu sichern und bewaffnete Streitigkeiten zwischen den Völkern zu verhüten", ganz oben, aber der übrige Text handelt von dem Fall, "wo ein Ruf zu den Waffen durch Ereignisse herbeigeführt wird, die ihre [der Vertragsschließenden] Fürsorge nicht hat abwenden können". - Aber das waren keine justiziablen Kategorien, zumal keine Instanzen/Verfahren vorhanden waren, welche die Kriegsverhütung hätte gewährleisten können. Ansätze dazu kamen ja erst durch die Völkerbundssatzung (Präambel, Artikel 10 ff.).Ist das - im 19. JH als selbstverständlich angesehene "Recht" des Staates auf Kriegführung, natürlich auch eines Angriffskrieges, tatsächlich von den zitierten Vertragswerken tangiert worden?
Das Hervorgehobene ist/war natürlich ein weites Feld und läuft auf die ebenso bekannte wie häufig nutzlose Unterscheidung gerecht/ungerecht hinaus. Demnach hätte der Krieg eines Staates/Souveräns gegen einen anderen, dem gegenüber er sich vertraglich zur Respektierung und/oder zum Gewaltverzicht verpflichtet hatte, "eigentlich" keinen Grund liefern dürfen. (Zu Belgien 1914 gab es ja schon viele Diskussionen.)"Das Recht des Souveräns zur freien Kriegführung im Sinne des ius ad bellum war weitgehend unbestritten, zumindest bei Vorliegen eines casus belli, das heißt eines als Kriegsgrund eingestuften Anlasses."
tejason schrieb:Aber der Vergleich muss hinken, denn die antifranzösischen Koalitionen der Revolutions- & napoleonischen Zeit wurden ja von den Fürstenhäusern meist als Kriege zur Wiederherstellung der richtigen Ordnung geführt, während der 1. Weltkrieg eine rein machtpolitische Auseinandersetzung zwischen Regimes war, die sich in ihrer Grundlage meist sehr ähnlich waren. Die Erinnerung an Talleyrand's Erfolge mag sogar eine Motivation für Frankreich gewesen sein, eine ähnliche Zwietracht unter den Siegern nicht wieder zuzulassen, wie sie dieser Mann in Wien so brillant ausgenutzt hatte.
Im Falle Napoleons war aber Blücher nach Waterloo wild entschlossen ihn bei erwischen sofort erschießen zu lassen. Wie es Ney und Murat zumindest tatsächlich ergangen ist.
.... Deutschland war kein Verhandlungspartner in Versailles, sondern lediglich nur Objekt, welches die ultimativen Bedingungen zu akzeptieren hatte.
So durfte Österreich bereits 1920 dem Völkerbund beitreten, Deutschland durfte erst dank der Politik Stresemann 1926 beitreten. Deutschland wurde in Versailles eigentlich wie ein Paria behandelt.
Einer weiteren Korrektur bedarf der Wiener Kongress in seinen Auswirkungen. Zwar wurde Frankreich als Staat geschont, doch waren die Regelungen nicht ohne Härten für die Menschen in Europa. Das betrifft nicht nur die Fortsetzung der Teilung Polens, sondern auch all die vielen Menschen, vor allem in Mitteleuropa, die ungefragt an die unterschiedlichsten Herrscherhäuser verschachert wurden und letztlich für die Kriegskosten aufkommen mussten.
Leider kam ich noch nicht dazu, die vergleichende Untersuchung von Wolfgang Schivelbusch (Der Kultur der Niederlage: Der amerikanische Süden 1865, Frankreich 1871, Deutschland 1918) gründlich zu lesen. Erwähnenswert ist aber seine von Peukert übernommene Feststellung, dass es für die Weimarer Republik keinen "Gründungsmythos" gegeben hat - im Sinne eines "heroischen oder wenigstens in der nationalen Mythologie heroisierbaren Aktes" -, den die französische Republik in Gambettas "Defense nationale" besessen hätte. Die deutsche Republik hatte bloß "Sargnägel" wie die Dolchstoßlüge usw.Frankreich wusste sehr wohl, warum es Deutschland so sehr demütigen uns schwächen wollte. Hier kommt das lange Warten auf die Revanche für 1870/71 zur Geltung und das lange Motto in Frankreich dafür: „Nie davon reden, immer daran denken!“
Man sieht somit eine ähnliche Gemengelange aus Wut, Enttäuschung, Leid und Ähnlichem in Frankreich nach 1871 wie im Deutschland nach Versailles. Die Franzosen wussten also genau was der Vertrag von Versailles bewirken musste.
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